ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN B2B


Präambel
Meine Backbox ist ein Angebot der Meine Lieblingsbox GmbH und betreibt das Internetangebot www.meinebackbox.de. Im Rahmen dieses Angebotes wird dem Endverbraucher das Angebot unterbreitet, im Wege des Einzelkaufs oder des Abonnements zwei-monatliche Lieferungen von Backprodukten und ähnlichem (im Folgenden „Backbox“ genannt) sowie einem Adventskalender (im Folgenden „Kalender“ genannt) gegen Entgelt zu erhalten. Durch das Angebot und den regelmäßigen Versand der Backbox sowie des Kalenders vermittelt Meine Backbox einen regelmäßigen Kontakt zu Endverbrauchern und vermittelt in Bezug auf die in der jeweiligen Backbox oder Kalender enthaltenen Produkte eine gesteigerte Bekanntheit sowohl des Produktes als auch des/r jeweiligen Herstellers/Marken.

Bei dem Kooperationspartner handelt es sich um einen Hersteller von Backprodukten / -zutaten, Lebensmitteln oder ähnlichem, der beabsichtigt, im Rahmen einer Zusammenarbeit mit Meine Backbox an der Backbox und dem Kalender ausgehenden werbenden Wirkung gegenüber dem Verbraucher zu partizipieren. Als Kooperationspartner gelten auch Distributoren, PR Agenturen und weitere, vom Hersteller beauftragten Dritte, die die Kommunikation und Abwicklung der Kooperation mit Meine Backbox übernehmen.

 

  1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Meine Lieblingsbox GmbH, Bahnstraße 9a, 65205 Wiesbaden (nachfolgend „Meine Backbox“) und dem Kooperationspartner (nachfolgend „Kooperationspartner“) (Meine Backbox und Kooperationspartner im Folgenden einzeln jeweils auch „Partei“ und zusammen „Parteien“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültigen Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt die Zusammenarbeit zwischen den Parteien in Bezug auf das Endverbraucherangebot „Meine Backbox“.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

  1. Rechte und Pflichten des Kooperationspartners

2.1 Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erhält der Kooperationspartner das Recht zur Teilnahme innerhalb der genannten Backbox oder Kalenders mit allen durch Meine Backbox zu erbringenden, in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.

2.2 Der Kooperationspartner verpflichtet sich mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, Meine Backbox die vertragsgegenständlichen Produkte in ausreichender bzw. vereinbarter Menge bis zum genannten Termin zu liefern und an Meine Backbox zu übereignen zum Zwecke des Versandes im Rahmen der Backbox oder des Kalenders.

2.3 Die Produkte sind durch den Kooperationspartner versandbereit und, bei Lebensmittel, mit deutscher Deklaration anzuliefern. (Nähere Vorgaben zu lebensmittelrechtlichen Vorschriften unter Punkt 6). Versandbereit sind Produkte, wenn diese ohne wesentliche Zwischenschritte, insbesondere aufwändiges Aus-, Um- oder Verpacken, in die Backbox eingebracht werden können. Erfüllen die angelieferten Produkte diese Voraussetzungen nicht, so sind die Kosten, die anfallen, um die Produkte in einen versandbereiten Zustand zu versetzen durch den Kooperationspartner zu tragen.

2.4 Das Versand- und Transportrisiko betreffend die Produkte trägt der Kooperationspartner.

 

  1. Rechte und Pflichten von Meine Backbox

3.1 Meine Backbox verpflichtet sich zur Abnahme und Auslieferung der Produkte an die Abonnenten der Backbox oder des Kalenders nach Maßgabe der Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung.

3.2 Meine Backbox ist berechtigt, von dem sich aus den in der Auftragsbestätigung im Einzelfall ergebenden Auslieferungszeitpunkt im Rahmen der Backbox um einen Versandmonat abzuweichen, d.h. die Produkte des Kooperationspartners sowohl eine Backbox früher als auch eine Backbox später als in der Auftragsbestätigung angegeben, als Inhalt der Backbox zur Auslieferung zu bringen. Über die Änderung des Versandmonats wird der Kooperationspartner rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

3.3 Soweit durch den Kooperationspartner Mengen einzelner Produkte geliefert werden, die die in der Auftragsbestätigung vereinbarte oder die zur Aussendung innerhalb der vereinbarten Backbox notwendigen Mengen überschreiten, ist Meine Backbox nach freiem Ermessen berechtigt diese anderweitig einzusetzen. Dies kann beispielweise
a) im Rahmen einer anderen als der vereinbarten Aussendung einer Backbox erfolgen oder
b) in einem Gewinnspiel oder ähnliches oder
c) durch eine kostenpflichtige Rücksendung an den Kooperationspartner oder
d) den Verkauf im Online-Shop von Meine Backbox oder
e) den Verkauf an andere Online-Shops oder
f) durch eine Spende an die Tafel und weiteres.

Ggfls. durch solche Übermengen entstehende Kosten hat der Kooperationspartner an Meine Backbox auf Grundlage entsprechender Rechnungslegung zu erstatten.

3.4 Sollte die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Menge an Boxen oder Kalender aufgrund geringerer Verkäufe niedriger ausfallen als erwartet, kann Meine Backbox die übrigen gelieferten Produkte wie in Punkt 3.3 beschrieben nach freiem Ermessen anderweitig einsetzen. Dies gilt bis zu einer Abweichung von max. 20 % der vereinbarten Menge, bei unvorhergesehenen Ereignissen, die Meine Backbox nicht zu verschulden hat, auch mehr. Andernfalls können die übrigen Produkte vom Kooperationspartner zurückgefordert werden.

3.5 Ggfls. weitere durch Meine Backbox zu erbringende Leistungen können sich aus der Auftragsbestätigung ergeben.

 

  1. Exklusivität / Wettbewerbsverbot

4.1 Meine Backbox verpflichtet sich, einer Backbox, der ein Produkt des Kooperationspartners beigefügt ist, kein vergleichbares Produkt eines anderen Anbieters beizufügen. Im Übrigen obliegt die Zusammenstellung des Inhaltes einer Backbox der alleinigen Entscheidung von Meine Backbox. Ggfls. andere Vereinbarungen oder Absprachen müssen schriftlich erfolgen und von Meine Backbox bestätigt werden.

4.2 Der Kooperationspartner verpflichtet sich, im Vormonat sowie im Monat der erscheinenden Backbox laut Auftragsbestätigung, keine vergleichbare Zusammenarbeit über das gleiche Produkt laut Auftragsbestätigung mit einem Dritten, der mit Meine Backbox in einem unmittelbaren Konkurrenzverhältnis steht, einzutreten. Hierbei besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass ein Konkurrenzverhältnis eines Dritten mit Meine Backbox in jedem Fall dann besteht, wenn dieser Dritte ein mit dem in der Präambel dieses Vertrages entsprechendes oder ähnliches Geschäftsmodell im Umfeld Backen verfolgt.

4.3 Die Verpflichtung nach Abs. 4.2 bezieht sich auf sämtliche Produkte, die die Parteien durch Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung zum Gegenstand dieses Vertrages machen. In diesem Falle gilt eine Zusammenarbeit des Kooperationspartners mit einem Dritten vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kooperationspartner nicht als Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot nach diesen Geschäftsbedingungen.

 

  1. Einräumung von Rechten

5.1 Der Kooperationspartner räumt Meine Backbox das nicht ausschließliche und nicht auf Dritte übertragbare Recht zur Verwendung von Markenzeichen des Kooperationspartners, sowie Logos und Abbildungen betreffend den Kooperationspartner und die Produkte ein.

5.2 Das insofern Meine Backbox eingeräumte Recht erstreckt sich auf die Verwendung im Rahmen von zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten oder von Meine Backbox im Zuge der Vermarktung der Backbox oder des Kalenders, der/dem Produkte des Kooperationspartners beigefügt sind, notwendig erachtete Werbe- und / oder PR-Maßnahmen. Daneben ist Meine Backbox im Rahmen von Werbe- und PR-Maßnahmen für das eigene Unternehmen oder für von Meine Backbox angebotene Produkte berechtigt, durch Verwendung von Markenzeichen, Logos und Abbildungen auf das Bestehen dieses Vertrages in geeigneter Form hinzuweisen.

5.3 Werbemaßnahmen im Sinne dieses Vertrages können durch Meine Backbox unter Nutzung sämtlicher Medien (Online, Offline, TV etc.) und Plattformen (z.B. Google, Facebook, Twitter etc.) ergriffen werden.

5.4 Der Kooperationspartner versichert, zur Einräumung der vorstehenden Rechte berechtigt zu sein und stellt Meine Backbox insofern im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

 

  1. Gewährleistung und Qualitätssicherung

6.1 Der Kooperationspartner garantiert, dass die von ihm im Rahmen der Auftragsbestätigung gelieferten Produkte
a) den jeweils gültigen gesetzlichen lebensmittelrechtlichen Vorschriften im Geltungsbereich dieses Vertrages entsprechen.
b) soweit erforderlich für den Vertrieb im Geltungsbereich dieses Vertrages zugelassen sind.
c) durch den Kooperationspartner im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht worden sind.

6.2 Der Kooperationspartner garantiert, dass die von ihm im Rahmen der Auftragsbestätigung gelieferten Produkte von Meine Backbox ohne weitere Prüfung auch ohne die vom Kooperationspartner mitgelieferte Verpackung auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, insbesondere
a) den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechend.
b) ein ggfls. erforderliches Mindesthaltbarkeitsdatum nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anlieferung bei Meine Backbox abläuft, es sei denn, andere Absprachen wurden schriftlich getroffen.

6.3 Der Kooperationspartner stellt Meine Backbox im Innenverhältnis von jedweder Haftung gegenüber Dritten aus der Verletzung vorstehender Garantien frei.

6.4 Überdies stellt der Kooperationspartner Meine Backbox im Innenverhältnis von jedweder Haftung gegenüber Dritten, die aus allergischen Reaktionen oder anderen (gesundheitlichen) Beeinträchtigungen der Empfänger der Backbox bei deren Empfänger im Falle des ordnungsgemäßen Gebrauchs der vertragsgegenständlichen Produkte resultieren.

6.5 Für den Fall der Spät-, Schlecht- oder Nichterfüllung von Lieferverpflichtungen des Kooperationspartners betreffend durch die in der Auftragsbestätigung erfassten Produkte ist Meine Backbox neben dem Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung durch den Kooperationspartner berechtigt, ohne Fristsetzung ganz oder teilweise von im Rahmen der Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarungen zurückzutreten oder die Backbox, in den das jeweilige Produkt eingebracht wird, in zeitlicher Hinsicht nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Sofern Meine Backbox zur Erfüllung bestehender Abonnement-Verpflichtungen zur Beschaffung von Ersatzprodukten veranlasst wird, trägt der Kooperationspartner unbeschadet weiterer Ersatzansprüche die hierfür entstehenden Kosten (näheres in Punkt 7.2).

 

  1. Kündigung / Absage Kooperation

7.1. Beide Parteien haben das Recht, die Kooperation ohne Angabe von Gründen bis 3 Monate vor in der Auftragsbestätigung vereinbarten Anlieferung abzusagen / zu kündigen. Wird die Kooperation nach dieser Frist nicht einvernehmlich abgesagt, sind die bis dahin entstandenen Kosten sowie ggf. Folgekosten, sowohl extern als auch intern, von der absagenden Partei vollständig zu erstatten. Dies schließt seitens Meine Backbox zum Bespiel Rezeptentwicklung, Videodrehs, Druckproduktionen, Vertriebskosten und ähnliches mit ein.

7.2. Bei sehr kurzfristiger Absage des Kooperationspartners (i. d. R. ab 4 Wochen bis hin zum Anliefertermin laut Auftragsbestätigung), wenn beispielsweise bereits Rezepte entwickelt wurden und es Meine Backbox daher unmöglich ist, ein vergleichbares Produkt eines anderen Anbieters auf vergleichbarer Kooperationsbasis kurzfristig zu erhalten, trägt der Kooperationspartner unbeschadet weiterer Ersatzansprüche die hierfür entstehenden Kosten der Beschaffung von Ersatzprodukten.

7.3 Der absagenden Partei bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

 

  1. Zahlungsbedingungen

8.1 Sind Zahlungen von einer Partei an die andere zu leisten, so werden die geschuldeten Beträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungslegung durch die berechtigte Partei zur Zahlung fällig.

8.2 Geht die Rechnung einer Partei der anderen Partei nachweislich erst nach Ablauf von mehr als 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu, beginnt die Frist nach oben genannten Abs. 1 mit dem Zugang der Rechnung.

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Für das durch diesen Vertrag sowie die Unterzeichnung von Produktstammblättern begründete Rechtsverhältnis einschließlich der Anlagen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und ohne Verweis auf die Regeln des Internationalen Privatrechts.

9.2 Vereinbarter Gerichtsstand für alle Klagen aus der gesamten Geschäftsbeziehung ist das für den Sitz von Meine Backbox örtlich zuständige Gericht.

9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

10.1 In diesem Geschäftsbedingungen sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien betreffend den Vertragsgegenstand geregelt und ersetzen insofern sämtlich zwischen den Parteien zuvor getroffenen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen betreffend den Vertragsgegenstand.

10.2 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich aufgehoben werden.

10.3 Sollten Bestimmungen oder künftige Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 01. Januar 2023